Welches Schweinderl hätten’s denn gern? – nicht angenommen

Die Jungen Liberalen Baden-Württemberg fordern die Kennzeichnung von frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch bezüglich der Herkunft und der Haltungsbedingungen der Tiere, von denen es stammt. Dies soll den Verbraucher in die Lage versetzen, gut informiert selbst entscheiden zu können, welche Fleischqualität er kaufen möchte, bzw. inwieweit er bereit ist für eine artgerechte Haltung der Tiere einen Aufpreis zu zahlen.

Die Kennzeichnung von Fleisch, ähnlich wie es bereits bei Hühnereiern in Deutschland der Fall ist, soll den Verbraucher darüber informieren, aus welchen Betrieben sein Fleisch stammt und unter welchen Bedingungen das jeweilige Tier gehalten wurde.

Die bereits bestehende Kennzeichnung zur Herkunft von Rindfleisch soll auch auf die anderen Fleischarten ausgeweitet  (Referenznummer des Tieres bzw. der  Herde, Länderangaben zu Geburts-, Aufzuchts-, Schlacht- und  Zerlegungsort, Zulassungsnummer des Schlacht- und des Zerlegebetriebs) und um die Zulassungsnummer des aufziehenden Betriebes ergänzt werden.

Die Haltungsbedingungen sollen in einer Abstufung von mindestens vier Kategorien ausgewiesen werden. Miteinbezogen werden sollten die Auslauffläche pro Tier (in qm), der überwiegende/anteilige Haltungsort (z. B. Käfig, Stall, Weide) und die Fütterung (z. B. Anbauart).

Die Kennzeichnung soll verpflichtend für alle in Deutschland in den Handel gelangenden Fleischprodukte gelten. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die weniger als 10% Fleisch oder Fleischnebenerzeugnisse enthalten, soll auf freiwilliger Basis stattfinden.

Begründung:

Bei der Kennzeichnung von Hühnereiern hat sich gezeigt, dass der Verbraucher durchaus bereit ist, für eine artgerechtere Haltung mehr zu bezahlen, solange er sich darauf verlassen kann, dass seinem Aufpreis ein Mehrwert an artgerechter Haltung gegenübersteht [1] [2] [3].

Aktuell ist es für den Verbraucher jedoch fast unmöglich herauszufinden, unter welchen Bedingungen die Tiere zur Fleischverarbeitung gehalten werden, da es (bis auf die Unterscheidung zwischen „normal“ und  „bio“) aktuell keine einheitliches System zur Kennzeichnung der Haltungsbedingungen und somit ein Transparenzdefizit gibt.

Die Kennzeichnung ist eine Maßnahme, die die Betriebe nicht in Ihrer Freiheit einschränkt, weiterhin unter verschiedenen Bedingungen – im Rahmen der bestehenden Gesetze – Tiere zu halten. Es wird ihnen dagegen ermöglicht, eine teurere Haltung einfacher auf den Preis aufzuschlagen, da es dem Verbraucher nachvollziehbar und somit gerechtfertigter erscheint. Der Verbraucher auf der anderen Seite hat die Möglichkeit durch sein Kaufverhalten die Haltungsbedingungen zu verbessern, indem er das Fleisch von Tieren aus Betrieben mit schlechteren Haltungsbedingungen leichter erkennen und gegebenenfalls weniger nachfragen kann.

Verweise:

[1] Statistisches Bundesamt (abgerufen am 08.02.2017):

[2] n-tv online (abgerufen am 09.02.2017): http://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-essen-so-viele-Eier-wie-nie-article17273931.html

[3] Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) (abgerufen am 09.02.2017): https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/verbindliche-staatliche-haltungskennzeichnung-fuer-fleischprodukte-muss-freiwillige-selbstverpflicht/