JuLis gegen kommunales Alkoholverbot

Niemand dürfte widersprechen, dass Passanten und Anwohner nicht durch pöbelnde und randalierende Betrunkene belästigt werden dürfen. Das von der CDU Stadttagsfraktion angestrebte Alkohol-Verbot auf öffentlichen Plätzen ist aber nicht nur wirkungslos, sondern stellt jeden Bürger unter Generalverdacht, statt nur die wenigen Randalierer.

Das sah übrigens auch das Verwaltungsgericht Mannheim so, als es bereit 2009 das Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt nach nur knapp einem Jahr nach seiner Einführung kippte. Das Gericht berief sich in seinem Urteil auf das klassische Polizeirecht, dem zu Folge Verbote nur für reale Gefahren erlassen werden dürfen, wohingegen nur potentielle Gefahren nicht ausreichen. Diesem Urteil sollte auch Mannheim folgen und sich statt Verboten lieber darüber Gedanken machen was wirklich hilft die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen, nämlich eine wahrnehmbare Polizeipräsenz in öffentlichen Plätzen speziell in Problembezirken. Denn Einschreiten bei Lärmbelästigungen und Randalen darf die Polizei auch nach heutigem Polizeirecht schon, dazu braucht es keine Änderung des Polizeigesetzes. Und Verbote alleine haben noch keinen Straftäter abgeschreckt.