Mannheimer JuLis nehmen Stellung zu Quotenregelung für mehr Migranten im öffentlichen Dienst

Nach Forderung der Integrationsbeauftragten Maria Böhmer soll eine Quote bei der Vergabe von Stellen im öffentlichen Dienst eingeführt werden. Besonders im Lehrdienst, bei Polizei, Feuerwehr und kommunalen Verwaltungen solle eine solche Migrantenquote Anwendung finden, so die CDU Politikerin zur „Rheinischen Post“.

Vielfalt durch Qualifikation

Aus liberaler Sicht ist eine solche Forderung inakzeptabel. Die Errungenschaften einer modernen Gesellschaft, in der alle Menschen vom Staat als gleich angesehen und niemand “wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf” (§3 Absatz 3, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland), sollten hierbei ihre angemessene Beachtung finden und nicht zum Zwecke einer vermeintlichen Lösung von gesellschaftlichen Integrationsproblemen beschnitten werden. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches über die Formulierung des Grundgesetztes hinaus detailliert regelt, dass Faktoren wie Geschlecht oder ethnische Herkunft keinerlei Einfluss auf die Auswahl von Bewerbern haben dürfen, wird durch solche Forderungen ad absurdum geführt.

Wo findet der Bewerber ohne Migrationshintergrund sein Recht auf Gleichbehandlung, wenn der Grund für seine Absage eine hinsichtlich Quotenvorgaben ungeeignete ethnische Herkunft darstellt?

Es stellt sich ebenso die Frage, ob durch Einführung einer solchen Mindestquote Menschen mit Migrationshintergrund in gewisser Weise die Fähigkeit abgesprochen wird, über persönliche Qualifikationen eine solche Stelle zu besetzen. Auch im öffentlichen Dienst sollte eine Stellenbesetzung nach persönlicher Qualifikation und Eignung erfolgen, um allen Bürgern eine Chancengleichheit zu gewährleisten. Ungleichgewichte zwischen demografischen Sachverhalten und den Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst, sind nicht durch eine Quotenregelung lösbar. Vielmehr sollte eine wirksame Integrationspolitik Menschen mit Migrationshintergrund ermöglichen, durch Bildung sowie geeigneter persönlicher und fachlicher

Qualifikation die vakanten Stellen auch innerhalb eines Wettbewerbsumfelds besetzen zu können. Entsprechend der Zielsetzung eines funktionierenden Marktes sollte auch im öffentlichen Dienst ein freier und chancengleicher Wettbewerb Zugangsmöglichkeiten für alle Bürger schaffen, und unter Beachtung der ethischen Grundsätze für ein gerechtes und leistungsfähiges Staatswesen sorgen.