Abschaffung der Räum- und Streupflicht sowie der Kirchenaustrittsgebühr!

Mehrere Anträge wurden auf der Mitgliederversammlung der Jungen Liberalen in Mannheim beschlossen.

Auf ihrer Kreismitgliederversammlung am 03. Oktober 2007 beschlossen die JuLis Mannheim die Forderung nach der ersatzlosen Streichung des §41, Abs. 2-6 des baden-württembergischen Straßengesetzes. Darin heißt es, dass Verpflichtungen wie die Reinigung oder das Schneeräumen und Streuen von der Kommune auf die Straßenanlieger übertragen werden kann. Unterstützung für den Antrag des Kreisvorstandes gab es vom Landesvorsitzenden Leif Schubert, der zu Gast in Mannheim anwesend war.

„Einzelnen Bürgern ohne besondere Nutzungsrechte eine Verantwortung für öffentliches Eigentum aufzubürgen, der sie in der Praxis meist nicht nachkommen können, ist weder gerecht noch sinnvoll!“, begründete Jens Brandenburg, Stellv. Kreisvorsitzender für Programmatik, den Antrag. „Völlig an der Realität vorbei“, sei es, dass je nach kommunaler Straßenreinigungssatzung die Wege täglich von etwa 7-8 bis ca. 20 Uhr geräumt sein müssen. Denn berufsbedingte Abwesenheit und Urlaub entbinden von der Räumpflicht ebenso wenig wie Alter, Krankheit oder Gebrechlichkeit. Kreisvorsitzende Anja VanSyckel äußerte sich hierzu wie folgt: „Es wäre bei weitem einfacher, effizienter und sicherer, wenn eine Räumung durch professionelle Winterdienste erfolgen würde! Gerecht wäre, wenn die Räumungskosten vom öffentlichen Eigentümer bezahlt würden, da es sich auch um öffentlichen Raum handelt.“

Desweiteren beschlossen die JuLis einen Antrag, der die Abschaffung der kommunalen Kirchenaustrittsgebühr fordert. „Die JuLis fordern seit langem eine konsequente Trennung von Staat und Religion, daher ist die bisherige Kirchensteuer mittelfristig durch ein kircheneigenes Beitragssystem zu ersetzen!“, äußerte sich Kreisvorsitzende Anja VanSyckel. Das Grundrecht der negativen Religionsfreiheit dürfe nicht wegen Kosten der staatlichen Mitgliederverwaltung eingeschränkt werden. Daher fordern die JuLis, dass die mit dem Austritt verbundenen Verwaltungskosten den Kommunen von der jeweiligen Religionsgemeinschaften zu erstatten sind.

Ein weiterer Antrag, der die Direktwahl des Bundespräsidenten ablehnt, soll auf dem Bundeskongress der JuLis am 03./04. November 2007 in Köln eingebracht werden.